Der Gesetzgeber fordert bei Kachelöfen den Austausch alter Einsätze in neue, emissionsarme Geräte. Deutschlandweit sind schätzungsweise vier Millionen Anlagen betroffen. Alle wichtigen Informationen dazu im Überblick.
Feinstaub und Kohlenmonoxid-Belastung haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Um dem entgegenzuwirken legt die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) Grenzwerte fest, die von Feuerungsanlagen nicht mehr überschritten werden dürfen. Dies betrifft auch Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen. Alte Anlagen mit einer Typprüfung vor 1985 mussten zum Ende letzten Jahres bereits stillgelegt werden, sofern sie die Grenzwerte nicht eingehalten haben.
Auch neuere Anlagen, die zwischen 1985 und 2010 eingebaut wurden, aber die Grenzwerte nicht erfüllen, müssen nachgerüstet werden. Der Gesetzgeber sieht dafür zwei Fristen vor:
Inbetriebnahme zwischen 1985 und 1994: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2020
Inbetriebnahme zwischen 1995 und 2010: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2024
Es kann bei einer Modernisierung sogar eine elektronische Verbrennungsluftregelung eingebaut werden.
Der Austausch eines Heizeinsatzes ist unkompliziert. Mit der Modernisierung werden nicht nur die Grenzwerte der Bundes-Immisionsschutzverordnung erreicht, sondern es ist auch ein "Plus" an Komfort zu verzeichnen.